In den Wintermonaten kommt es naturgemäß vermehrt zu witterungsbedingten Straßenverkehrsunfällen. Für denjenigen, der dabei zu Schaden gekommen ist, stellt sich regelmäßig die Frage, ob er von demjenigen Ersatz verlangen kann, der zum Unfallzeitpunkt die Räum- und Streupflichten durchzuführen hatte.