Was, wenn Ihr Chef Ihnen nach Feierabend schreibt und verlangt, am nächsten Morgen früher als geplant zur Arbeit zu erscheinen? Genau diese Situation beschäftigte 2023 das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 5 AZR 349/22). Im Mittelpunkt: Ein Notfallsanitäter, der eigentlich am nächsten Tag um 7:30 Uhr zum Dienst antreten sollte und während seiner Freizeit eine SMS des Arbeitgebers erhalten hatte, ...