Viele Verträge und Tarifverträge sehen sogenannte Ausschlussfristen vor. Danach verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel drei Monate ab Fälligkeit) schriftlich geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht fristgerecht, ist der Anspruch verfallen.
Solche Ausschlussfristen sind vor allem für den Arbeitgeber sinnvoll und anzuraten, ...