Die Pauschale für Aufwendungen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall für Porti, Telefon etc. beträgt nach ständiger Rechtsprechung der 103. Zivilabteilung des Amtsgerichts Dresden 50,00 DM (AG Dresden, Urteil vom 15.09.00 - Az.: 103-C-3164/00).
Verkehrsrecht
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