Auslagenpauschale

Verkehrsrecht

Die Pauschale für Aufwendungen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall für Porti, Telefon etc. beträgt nach ständiger Rechtsprechung der 103. Zivilabteilung des Amtsgerichts Dresden 50,00 DM (AG Dresden, Urteil vom 15.09.00 - Az.: 103-C-3164/00).

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