In welche Richtung messen wir denn? Der Pfeil ist entscheidend!

Verkehrsrecht

84 km/h statt 50 km/h, 1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg – so lautete der Vorwurf und die damit im Bußgeldbescheid enthaltene Konsequenz.

Für die Bußgeldstelle war der Fall klar: BMW, 3er-Kombi, Fahrer gut zu erkennen, technisch einwandfreie Lichtschrankenmessung. Der Mandant war völlig fassungslos. Erstens sei er kein Raser. Zweitens habe er gewusst, dass dort eine Geschwindigkeitskontrolle stattgefunden hat und er seine Fahrweise bewusst kontrollierte. Der Fall musste also vor das Amtsgericht Meißen. Dort kam es zur Erleichterung des Mandanten zu einem Freispruch (Az.: 7 Owi 164 Js 17648/05).
Die Sache war völlig eindeutig, aber eben anders, als es die Bußgeldstelle beurteilt hatte. Die Geschwindigkeit wurde an der fraglichen Stelle in beide Richtungen gemessen. Auf dem Messfoto war aber auch noch ein Motorradfahrer in der Gegenrichtung abgebildet. Dieser hatte die Messung ausgelöst, was an einem im Foto eingeblendeten Richtungspfeil erkennbar war. Leider war aber der Bußgeldstelle die Bedeutung dieses Pfeils nicht bekannt, die deshalb dem PKW-Fahrer, der auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen war, einen gehörigen Schrecken eingejagt hatte.

Auch hier gilt also: Eine Kontrolle der Messfotos und insbesondere die Überprüfung durch einen Spezialisten lohnt sich!

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