Mehr als 80 Prozent aller Bußgeldverfahren mit Mängeln behaftet

Verkehrsrecht

In BILD Dresden wurde im Sommer 2008 über die Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren berichtet und eine Auswertung von 261 eigenen Verfahren des ADAC-Anwaltes Klaus Kucklick vorgestellt. „Besonders bei elektronischen Messverfahren schleichen sich viele Fehler ein. Folge: Die Bußgeldstellen verhängen zu hohe Geldbußen, zu viele Punkte, zu lange Fahrverbote. Da hilft der Gang zum Gericht.“, so Kucklick damals.

Die kürzlich vom Automobilclub von Deutschland (AvD) vorgestellten Ergebnisse einer Untersuchung der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) bestätigen die Erfahrungen des Dresdner Fachanwalts für Verkehrsrecht. Extrem viele Bußgeldverfahren (80 Prozent) leiden an technischen und formalen Mängeln. In fünf Prozent der Fälle hätte aufgrund der Mängel gar kein Bußgeldbescheid erlassen werden dürfen. Lediglich 15 Prozent der Messungen mit Video- und Radargeräten sowie Laserpistolen waren korrekt (Quelle: Spiegel Online vom 16.03.2009, Überhöhte Geschwindigkeit).

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