Neue Hoffnung bei Poliscan-Speed! – Geschwindigkeitsmessverfahren in der Kritik

Verkehrsrecht

Das für Geschwindigkeitsmessungen angewandte polizeiliche Messverfahren Poliscan-Speed steht bereits seit langem in der Kritik. Sowohl Gutachter als auch Rechtsanwälte beanstanden, dass sich der von dem Gerät ausgeworfene Geschwindigkeitswert nicht plausibel nachvollziehen lässt. Der Hersteller des Gerätes beruft sich auf sein Betriebsgeheimnis und gibt nur spärlich Auskunft. Dennoch ist das Messverfahren bei den meisten Oberlandesgerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt worden.

Praktisch bedeutet dies, dass sich der Bußgeldrichter in seiner Urteilsbegründung auf die Bezeichnung des gewählten Messverfahrens, des Messergebnisses und der abzuziehenden Toleranz beschränken kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Betroffene – bzw. sein Verteidiger – keine konkreten Messfehler einwenden kann. Die Behauptung konkreter Messfehler fällt aber schwer, wenn der Hersteller des Gerätes nicht veröffentlicht, wie der Messwert genau gebildet wird.

Ein renommierter Sachverständiger hat eine Reihe von Poliscan-Speed-Messungen ausgewertet und das Ergebnis in einer Fachzeitschrift veröffentlicht. Die Analyse der Messungen erfolgte anhand eines neu zugelassenen Auswerteprogramms. In etwa der Hälfte der Fälle lag die errechnete Geschwindigkeit um 1 - 2 km/h unter der vom Gerät eingeblendeten Geschwindigkeit! Bei der anderen Hälfte der Fälle war die eingeblendete Geschwindigkeit richtig. In keinem Fall waren die errechneten Geschwindigkeiten höher als die eingeblendeten.
Man wird zunächst abwarten müssen, wie der Hersteller auf diese neuen Erkenntnisse reagiert. Für den Betroffenen jedenfalls kann ein Abzug von bis zu 2 km/h bereits den Wegfall eines Fahrverbotes oder zumindest weniger Punkte in Flensburg bedeuten.

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