Die Einführung erfolgte dann aber wohl doch zu schnell, wie nun erste Begutachtungen einzelner Messungen am Amtsgericht zeigten. Wie sich herausstellte, waren die Bediener der Geräte anfangs nicht ausreichend geschult, weil dafür notwendige Materialien erst im Spätherbst zur Verfügung standen. Zudem waren die Messprotokolle unvollständig. Manche nach der Zulassung notwendigen Daten wurden nicht erfasst, weil das Formular dafür keine Erfassungsfelder vorsah. Die Folge ist, dass Sachverständige die Plausibilität einer Messung nicht auswerten können. Das betrifft alle S350-Messungen aus dem Jahr 2017. Glück für diejenigen, die den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert haben.
Verkehrsrecht
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