Vorladung zur Polizei - Was tun?

Verkehrsrecht

Prüfen Sie, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter/Betroffener vorgeladen werden. Gibt es dabei Unklarheiten, sollte dies vor Aussagen zur Sache geklärt werden. wenn Sie nicht Zeuge sind, sollten Sie vor dem Besuch der Behörde einen Anwalt um Rat fragen. In den allermeisten Fällen empfiehlt es sich nicht, vor Akteneinsicht gegenüber der Polizei auszusagen. Einer Vorladung der Polizei muss man übrigens nicht Folge leisten. Das Fernbleiben kann nicht geahndet werden und verschlechter die eigene Position nicht. Auch Zeugen haben Aussageverweigerungsrechte, wenn beispielsweise gegen Personen ermittelt wird, die dem Zeugen nahe stehen (§ 52 StPO: Verlobte, Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte).

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