Wer mit diesem Vorwurf konfrontiert wird, sollte im eigenen Interesse keinerlei Angaben zur Sache machen, bevor nicht ein Anwalt bei der Ermittlungsbehörde Akteneinsicht nehmen konnte. Anderenfalls ist die Gefahr groß, dass man Verteidigungsmöglichkeiten aus Unwissenheit aufgibt. Wer genau weiß, dass mit dem Wagen ein anderer, bspw. ein Familienmitglied gefahren ist, sollte ebenfalls dazu gegenüber der Polizei keinerlei Angaben machen. Ihm steht hinsichtlich eines bestimmten Personenkreises ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Ein Anwalt wird entscheiden können, ob es sinnvoll ist, zu einem späteren Zeitpunkt Angaben zu machen.
Verkehrsrecht
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