Was ist als Erstes zu tun, wenn eine Kündigung vom Arbeitgeber überreicht wurde? Richtig ist, zunächst die Agentur für Arbeit zu informieren. Was hat aber zu geschehen, wenn man mit der Kündigung nicht einverstanden ist und sich gegen diese zur Wehr setzen will?
Dann ist innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Die Klagefrist beginnt ...