Die Erkenntnis, dass zukünftig die gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr ausreichen wird, um nachhaltig eine Sicherung des Auskommens im Alter zu erreichen, hat sich auch im Unterhaltsrecht durchgesetzt. Inzwischen ist anerkannt, dass eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben werden darf.
Berücksichtigt werden können nur tatsächlich geleistete Zahlungen, wobei es egal ist, ob diese durch ...