Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 17.06.2010 (Az.: B 14 AS 46/09 R) entschieden, dass Zuwendungen von dritter Seite nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II angerechnet werden dürfen, wenn diese als Darlehen gewährt werden. Entscheidend ist insoweit nicht der Zweck der Zuwendung, sondern die Rückzahlungsverpflichtung. Zuwendungen, etwa von Verwandten oder Freunden, ohne ...