Der Bundestag hat am 02.07.2009 die seit langem erwartete Erbrechtsreform verabschiedet, der Bun-desrat ihr zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2010 in Kraft getreten, also für Erbfälle anwendbar, die ab dem 01.01.2010 geschehen sind. Hier die wichtigsten Änderungen:
1. Finanzielle Anerkennung der Pflegeleistung
Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Bisher konnten die Kinder ...