Kann eine Corona-Infektion, die man sich während der Arbeit im Gesundheitsbereich zuzieht, als Berufskrankheit anerkannt werden?
In einem von uns vertretenen Verfahren vor dem Sozialgericht Halle wurde nun festgestellt, dass eine Covid-19-Infektion einer Logopädin, die in einem Krankenhaus beschäftigt ist, eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Berufskrankheiten-Verordnung ist.