In einer jüngsten Entscheidung musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit der Frage befassen, wann und unter welchen Voraussetzungen die Ausschlusswirkung des § 556 Abs. 3 BGB greift, der dem Vermieter jeden Nachforderungsanspruch auf Betriebskosten nimmt, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres abrechnet.