Baurecht und Architektenrecht

Im Baurecht wird zunächst zwischen dem sogenannten privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. Letzteres betrifft das Rechtsverhältnis zwischen privaten Bauherren und den für die jeweiligen Bauvorhaben zuständigen Baubehörden.

Baurecht - Wann brauche ich einen Anwalt?

Das private Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den unmittelbar am Bau beteiligten Personen. Dies sind u. a. der Bauherr, sein Architekt, ein beauftragter Bauunternehmer sowie Generalunternehmer und deren Subunternehmer. Diese Beziehungen gestalten sich in erster Linie nach den geschlossenen Verträgen. Das heißt, dass es die Vertragsparteien weitgehend selbst in der Hand haben, die rechtlichen Beziehungen zueinander zu gestalten. Bereits bei der Vertragsanbahnung gilt es somit, möglichst einen Vertrag zu schließen, der den jeweiligen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird. Schon in dieser Phase lassen sich durch anwaltlichen Rat spätere Probleme vermeiden oder Gefahrenpotentiale minimieren.

Baubegleitung

Anwaltlicher Beistand kann aber auch baubegleitend hilfreich sein. Oft genug wird vernachlässigt, dass die geltend gemachten Ansprüche in aller Regel eine Kette abgestufter Handlungen und Erklärungen voraussetzen, bevor sie erfolgreich - notfalls mit Hilfe der Gerichte - durchgesetzt werden können.

Haftung am Bau

Am häufigsten treten Probleme am Bau in der Endphase bzw. nach Beendigung der eigentlichen Bauausführung auf. Dies ist die Phase, in welcher die Qualität der Bauleistungen in vollem Umfang sichtbar wird, sodass sich hier die Fragen der Sachmängelhaftung stellen. Außerdem werden in diesem Stadium in aller Regel die vollen Vergütungsansprüche der bauausführenden Beteiligten sowie das volle Architektenhonorar fällig. Auch hier gilt es, bei Problemen rechtzeitig die richtigen rechtlichen Schritte zu gehen (Verjährung, Gewährleistung, Beweissicherung).

Bau- und Architektenrecht Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?

Sprechen Sie uns an! In unserer Kanzlei in Dresden werden wir für Sie sowohl im privaten Baurecht (Ihre Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht Dresden: RA Söllner, RA Biastoch und RA Bärsch) als auch dem öffentlichen Baurecht (Ihr Rechtsanwalt: RA Gütter) tätig.

Eventuell hat Ihre Fragestellung verwaltungsrechtliche Bezüge? Auch dann sind wir kompetente Ansprechpartner für Sie!

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Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Fachanwalt Dresden Baurecht Mediator
Rechtsanwalt Wolfgang SöllnerFachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mediator
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Rechtsanwalt Ralf BärschFachanwalt für Bau- und Architektenrecht0351 80718-50E-Mail schreiben
Falk Gütter Rechtsanwalt Fachanwalt Dresden
Rechtsanwalt Falk GütterFachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht0351 80718-41E-Mail schreiben
Clemens Biastoch Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Clemens Biastoch0351 80718-68E-Mail schreiben

Hinweise und Rechtsprechungen

Ein Beispielsfall: Der Handwerker oder Unternehmer, der Innenputzarbeiten erbringen soll, kommt auf die Baustelle und stellt fest, dass die Innenwanddämmung in dem denkmalgeschützten Altbau falsch angebracht ist. Die Dämmplatten sind nicht „auf Stoß“ befestigt worden, sondern weisen Fugen mit bis zu 4 cm Breite auf.
Der Bauherr meint außerdem, dass er das Angebot des Handwerkers zwar angenommen ...

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Wind, Wetter, Wasser und die regelmäßige Beanspruchung setzen Beton mit der Zeit zu, sodass Rissbildungen fast unvermeidlich sind. Wird dann auch noch die Stahlbewehrung angegriffen, wird es meist teuer mit der Sanierung.

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Unternehmer aufgepasst! Bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsverträgen muss der Kunde nach Widerruf schon erbrachter Dienstleistungen nicht bezahlen (EuGH, Urteil vom 17.05.2023, Az.: C-97/22).

Hintergrund des Rechtsstreits

Im Oktober 2020 hatte der Verbraucher ein Unternehmen außerhalb der Geschäftsräume mündlich mit der ...

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Der Abnahme einer Werk- bzw. Bauleistung kommt im Bauvertragsrecht erhebliche Bedeutung zu, da an ihr vielseitige rechtliche Konsequenzen hängen. Sowohl Besteller als auch Unternehmer sollten daher schon im eigenen Interesse großen Wert an eine ordnungsgemäße Werk-/Bauabnahme legen.

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Materialpreissteigerungen - Was kann der Unetrnehmer tun?

Auch wenn es das Thema Materialpreiserhöhungen als einen Streitpunkt zwischen den Partnern eines Bau- bzw. Werkvertrages seit eh und je gibt, hat sich die Brisanz in Folge der COVID-19-Pandemie und damit einhergehender Betriebsschließungen sowie Rohstoffknappheit noch einmal verschärft.

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Ob es in Auftrag gegebene Reparaturarbeiten, die Anfertigung maßgeschneiderter Sachen oder größere Bauprojekte sind, nicht selten kommt es schon während der Ausführungsphase eines Werkvertrags zu Ungereimtheiten zwischen Unternehmer und Besteller. Das kann unterschiedlichste Ursachen haben und mündet im „Extrem“-Fall in den Überlegungen einer Partei, das Vertragsverhältnis einseitig auflösen zu ...

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… oder auch Schwarzgeldabrede. So wird eine Vereinbarung zwischen Werkunternehmer und Besteller bezeichnet, die darauf abzielt, auf eine Rechnung zu verzichten und die ausgeführten Arbeiten des Unternehmers in bar, unter Hinterziehung der Einkommens-/Umsatzsteuer zu vergüten. Die zivilrechtlichen Folgen können für beide Vertragsparteien unangenehm sein.

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Gar nicht selten kommt es vor, dass bei einem Bau-/Werkvertrag eine Vergütungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nicht vereinbart ist. Es stellt sich dann die Frage, ob, und gegebenenfalls in welcher Höhe dem Auftragnehmer nach mangelfrei erbrachter Leistung ein Werklohn zusteht.

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Umstritten und bislang durch den BGH nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob bei einem VOB/B-Vertrag der Auftraggeber auch einseitig ändernde Vorgaben zur Bauzeit machen kann. Dies wird im Wesentlichen damit abgelehnt, dass § 1 Nr. 3 VOB zwar ein Anordnungsrecht über Änderungen des Bauentwurfs enthalte, darunter aber eben nicht die Bauzeit falle.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte ...

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Die Schlussabrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, in der eine gewerkeweise Aufstellung mit gerundeten Prozentangaben ohne Angabe der insgesamt für jedes Gewerk zu erbringenden Leistungen erfolgt, ermöglicht keine Prüfung, ob der angegebene Prozentsatz dem tatsächlich erbrachten Leistungsteil entspricht (OLG Dresden, Urt. v. 11.11.1999, Az.: 19 U 309/99).

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Weiterführende Links

  • www.bmvbw.de
    Eingangsportal des Bundesministeriums. Unter "Bauwesen" gibt es im Volltext verschiedene Materialien (Gesetze, interne Regelungen, Rundschreiben, Erlasse). Schwerpunkte sind öffentliches Baurecht und Werkvertragsrecht, aber auch Bauvergaberecht wie etwa das Vergabehandbuch für die Staatshochbauverwaltung in aktueller Fassung.
  • www.nzbau.de
    Online-Version der "Neuen Zeitschrift für Baurecht" mit kostenlosen Zusammenfassungen von in der Printausgabe erschienenen Beiträgen und Entscheidungen. Es lässt sich auch ein entgeltliches Online-Abo einrichten mit weitergehenden Informationen (Volltextrecherche in der Printausgabe).
  • www.marktplatz-recht.de
    Siehe darin die Rubrik "Immobilienrecht" mit Volltexten von Gesetzen und anderen Materialien (etwa VOB) und Verweisen auf weitergehende Entscheidungssammlungen.
  • www.ibr-online.de
    Zahlreiche größtenteils kostenfreie Baurechtsinfos, insbesondere Gerichtsurteile im Volltext (Onlineversion der Zeitschrift IBR Immobilien- und Baurecht)
  • www.baulinks.de
    Infos rund ums Thema Bauen inkl. Urteilssammlung, teilweise kostenpflichtig.

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