Chancen im Bußgeldverfahren

Verkehrsrecht

Oft steht die Frage nach den Chancen am Anfang eines Bußgeldmandates. Meistens lässt sich diese Frage in diesem Stadium aber gar nicht beantworten. Selbst später, wenn die Bußgeldakte vielleicht sogar vollständig bekannt ist, wäre ich vorsichtig mit einer Prognose. Der Erfolg eines Verfahrens hängt nämlich sehr oft davon ab, auf welcher Grundlage ein Bußgeldrichter in der Hauptverhandlung am Amtsgericht die Lage zu beurteilen hat.

Gerade im Verhandlungstermin kommen mitunter noch Dinge ans Licht, die in der Papierakte nicht niedergelegt sind. Dass etwa Anfang 2017 das Ordnungsamt Dresden ihre Messbeamten mit unvollständigen Messprotokollvorlagen für das neue System TraffiStar S350 losgeschickt hatte, fiel erst durch Begutachtungen auf, die vom Amtsgericht auf Betreiben von Verteidigern beauftragt worden waren. (Lesen Sie hierzu bitte auch "Panne bei Blitzereinsatz -- unvollständige Messprotokolle für Lasermessgerät".)

Ob beispielsweise die als „durchgeführt“ angekreuzten Pflichttests beim Einsatz der Laserpistole LTI 20.20 ordnungsgemäß und professionell ausgeführt worden sind, stellt sich erst durch Befragung der Bediener in der gerichtlichen Hauptverhandlung heraus. Und genauso erst in der Verhandlung wird klar, ob das Messfoto für eine Identifizierung ausreichende Qualität besitzt.

Die Chancenbeurteilung zu Beginn des Mandates kann daher nicht sehr präzise sein. Von ihr sollte man wenig abhängig machen. Das trifft in erster Linie leider denjenigen, der das Verfahren ohne Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung beginnen will. Vor dem Hintergrund, dass ein Bußgeldverfahren bis zur Entscheidung durch ein Amtsgericht Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen kann, die dann am Ende der Verurteilte trägt und dass viele Verfahren in Zweifelsfällen nur eingestellt werden, ohne dass es zum Freispruch mit Kostentragung durch die Staatskasse kommt, ist der Versuch, sich zu wehren, für die meisten Betroffenen ein zu hohes wirtschaftliches Risiko. Dieses Risiko lässt sich durch vorherige Chancenprognose aus den oben genannten Gründen kaum minimieren. Auch ist eine Verteidigung, die Rücksicht auf Verfahrenskosten nehmen muss, nur eine verhältnismäßig zahnlose Operation und daher eher nicht zu empfehlen, zumal der Verteidiger oft gar keinen Einfluss auf die Kostenverursachung hat.

Am Ende doch eine Chancenprognose:  Bei Betrachtung aller Verfahren, die hier bearbeitet werden, würde ich die Chance, gegenüber dem Bußgeldbescheid zu einer Verbesserung zu kommen, auf ca. 30 Prozent schätzen. Das passt zu einem Bericht der Sächsischen Zeitung über Bußgeldverfahren am Amtsgericht Bautzen (Jana Ulbrich, Teurer Streit ums Blitzerfoto, SZ vom 02.05.2018), in dem die Redakteurin zu einer Chance von 1:3 kommt, sie richtig gerechnet aber 1:2 (236 Einstellungen und Freisprüche gegenüber ca. 600 Gesamtverfahren) wäre. Eines steht aber fest: Wer nichts unternimmt, landet ziemlich sicher in Flensburg!

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