… das hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 08.03.2022, Az.: VI ZR 47/21, klargestellt. In dem zugrundeliegenden Fall befuhr die Fahrerin des einen unfallbeteiligten Fahrzeugs den rechten, und der Fahrer des anderen Fahrzeugs den linken Fahrstreifen. Auf der zunächst zweispurigen Straße kam es sodann zu einer beidseitigen Verengung, die mittels Zeichen 120 angekündigt wurde.