Verwaltungsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

Die Gemeinde Moritzburg erließ u. a. in den Ortsteilen Boxdorf, Reichenberg und Moritzburg im Dezember 2006 Beitragsbescheide für den Ausbau von Straßen.
Nach der geltenden Rechtlage müssen die sächsischen Gemeinden zwingend Ausbaubeiträge für Straßeninvestitionen erheben. Das sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) ermöglicht dies sogar rückwirkend für Baumaßnahmen, die seit 1993 durchgeführt ...

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