Verwaltungsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

In jedem neuen Schuljahr stehen an den Gymnasien in Sachsen wichtige Wahlentscheidungen für den Schüler an. So wählen die Schüler in der Klassenstufe 5 eine zweite Fremdsprache, die dann ab der Klassenstufe 6 unterrichtet wird. In der Regel werden eine Russischklasse und eine oder mehrere Französischklassen eingerichtet. Häufig übersteigt jedoch die Zahl der Schüler, die Französisch erlernen ...

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Ein Mandant beantragte im Juni 1993 eine Baugenehmigung für zwei Einfamilienhäuser. Die Gemeinde Seelitz/Landkreis Mittweida, in dessen Gemeindegebiet das Grundstück liegt, teilte im Juli 1993 mit, dass man nach Rücksprache beim Landratsamt die Genehmigung zum sofortigen Baubeginn erteile. Der Bauherr begann mit den Arbeiten.

Neben dem Grundstück befindet sich allerdings eine Pelztierfarm, von ...

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Weitere Niederlage der Juristischen Fakultät der TU Dresden in ihrem Kampf gegen die Schließung!

Das Bundesverfassungsgericht nahm mit Beschluss vom 11.03.2005 (Az: 1 BvR 2298/04) eine Verfassungsbeschwerde des Dekans nicht zur Entscheidung an. Es ging inhaltlich um den durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen abgelehnten einstweiligen Rechtsschutz gegen die Nichtimmatrikulation von ...

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Im folgenden sollen in groben Zügen und ohne Anspruch von Vollständigkeit der Sinn und Ablauf eines Verwaltungsverfahrens und eines Verwaltungsprozesses dargestellt werden, um dem juristischen Laien eine erste Vorstellung zu vermitteln. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten im folgenden keine Erwähnung findet, da ihre Darstellung den vorgegebenen Rahmen ...

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Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat mit Urteilen vom 05.08.2008 ( Az.: 2 K 1651/06 u. a.) entschieden, dass nach einer Eingemeindung von den Bürgern der ehemals selbstständigen Ortsteile keine weiteren Abwasserbeiträge erhoben werden dürfen. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat von den Bürgern der ehemaligen Gemeinden Hermsdorf und Medingen weitere Abwasserbeiträge erhoben, nachdem bereits vor ...

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Die Gemeinden Hermsdorf und Medingen haben bis zu ihrer Eingemeindung zur Gemeinde Ottendorf-Okrilla selbständige Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung betrieben und Beiträge erhoben. Diese lagen jedoch erheblich unter dem Beitragssatz, den nun die Gemeinde Ottendorf-Okrilla verlangt. Die Differenz für die Hermsdorfer Bürger lag bei 0,97 Euro pro qm, für die Medinger sogar bei 2,50 Euro pro qm.

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Die Gemeinde Moritzburg erließ u. a. in den Ortsteilen Boxdorf, Reichenberg und Moritzburg im Dezember 2006 Beitragsbescheide für den Ausbau von Straßen.
Nach der geltenden Rechtlage müssen die sächsischen Gemeinden zwingend Ausbaubeiträge für Straßeninvestitionen erheben. Das sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) ermöglicht dies sogar rückwirkend für Baumaßnahmen, die seit 1993 durchgeführt ...

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