Die Verfolgung von sogenannten „Politikerbeleidigungen“ nach Maßgabe des § 188 StGB erfreut sich bei der Staatsanwaltschaft immer größerer Beliebtheit und war daher bereits Gegenstand gesellschaftspolitischer Debatten. Was es mit § 188 StGB auf sich hat und weshalb der Straftatbestand in der Kritik steht, wird im Folgenden erörtert.
Der am 01.01.2021 in Kraft getretene § 188 StGB stellt ...