Das neue Elterngeld wirft noch immer ungeklärte Rechtsfragen auf. So lag bislang noch keine gerichtliche Entscheidung vor, ob ein Gründungszuschuss, der zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Agentur für Arbeit gewährt wird, als Einkommen oder "andere Leistung" auf das Elterngeld angerechnet werden darf.
Unsere Mandantin hat nach der Geburt ihres Kindes eine selbständige Tätigkeit ...