Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 31.08.2017 darüber zu entscheiden, ob der Sturz im Wohnungsflur der Privatwohnung nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen ist, wenn sich die Geschädigte auf dem Weg zum Waschraum befunden hat, in dem Geschäftswäsche gewaschen wird.