Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 09.10.2013 in einer Entscheidung (Az.: VIII ZR 22/13) erneut mit einer Frage der formalen Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen auseinandersetzen müssen.
Der BGH fordert für eine formal ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bislang immer die Angabe der Gesamtkosten, d. h. die Angabe aller in der jeweiligen Kostenart angefallenen Kosten, egal ob diese ...