Durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 stehen Fluggästen Ansprüche auf Ausgleichszahlung, Verpflegung, Unterkunft und Ersatzbeförderung zu. Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen, die je nach Entfernung zwischen 250 EUR und 600 EUR betragen, setzt grundsätzlich eine Annullierung des Fluges voraus.
In seinem Urteil vom 13.10.2011 (C-83/10) hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) über folgenden ...