Wer sich Jahr für Jahr direkt nach dem Erholungsurlaub krankmeldet, muss mit kritischen Fragen des Arbeitgebers rechnen. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert sein kann, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jahre in Folge jeweils nach seinem Jahresurlaub krankgeschrieben wird und zuvor vergeblich versucht hat, den Urlaub ...