Arbeitsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

Die Höhe des prozessualen und kostenrechtlichen Streitwertes richtet sich bei einer Eingruppierungs-Feststellungsklage nach dem Wert des dreijährigen Unterschiedsbetrages zur begehrten Vergütung, § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG.

Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichtes kann vorliegend für die Änderungs-Feststellungsklage nicht die Kappungsgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, die lediglich für die ...

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Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, dürfen nicht unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Die Bundesregierung hatte die umstrittene Regelung 2003 eingeführt, um die Einstellungschancen für ältere Arbeitnehmer zu verbessern. Nach gegenwärtiger Rechtslage dürfen Arbeitnehmer unter 52 Jahren nur maximal zwei Jahre lang ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt werden.

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