Am 23.08.2011 hat das Bundessozialgericht (BSG) einen Fall (Az.: B 14 AS 74/10 R) verhandelt, in dem es um die Frage ging, ob Geldgeschenke an Minderjährige, die während des Leistungsbezuges zugeflossen sind und in der Summe die jährliche Bagatellgrenze von 10 EUR monatlich überschreiten, als Einkommen zu berücksichtigen sind.
Der Fall: Die Großmutter der Kläger hatte für zwei Enkelkinder je ...