1. Arbeitslosen-, Renten-und Krankenversicherung werden teurer
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent.
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt zwar unverändert bei 19,9 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze im Osten steigt aber von 4.650 EUR auf 4.800 EUR. Es müssen also zukünftig Beiträge bis zu einem Brutto-Einkommen von 4.800 EUR gezahlt ...