Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde führt dazu, dass die beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingetragenen Punkte gelöscht werden. In einem aktuellen Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob das Gleiche auch dann gilt, wenn der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis verzichtet (Urteil v. 03.03.2011, Az.: 3 C 1.10).
Dem Betroffenen wurde dort wegen ...