Manchmal erreichen uns Entscheidungen, bei denen man sich fragen muss, weshalb sich hiermit Gerichte überhaupt befassen müssen, ist doch für Jedermann klar, dass bestimmte Verhaltensweisen im Arbeitsverhältnis nicht hinnehmbar sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg aufgehoben und dorthin zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dem Arbeitnehmer ...