Bekanntermaßen kann der Verkäufer gegenüber dem Käufer neben der ihn treffenden gesetzlichen Gewährleistung aus einer darüber hinaus von ihm eingeräumten Garantie haften. Umstritten ist die Frage, ob diese Garantie vereinbart werden, die Garantieerklärung dem Käufer also zumindest zugehen muss, oder ob die Werbeaussage für sich allein ausreicht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat ...