Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und haben ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst aus dem Lohn zu zahlen.
In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung dahingehend trifft, dass die Beiträge direkt von ...