Seit vielen Jahren gibt es an einigen Schulen, insbesondere Gymnasien, mehr Anmeldungen als Plätze. Diese Situation führt dazu, dass Eltern gegen Ablehnungsbescheide gerichtlich vorgehen, um die Auswahlentscheidung der Schule überprüfen zu lassen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat bereits mit Beschluss vom 20.08.2018 (Az.: 2 B 304/18) ausgeführt, dass freie Schulplätze ausschließlich ...