Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn vor Vereinbarung über einen Pflichtteilsverzicht keine wahrheitsgemäße Auskunft über die Vermögensverhältnisse erteilt wurde (Teilurteil des LG Koblenz vom 01.06.2017, Az.: 10 O 204/16).