Das Bundesarbeitsgericht hatte jüngst zur Verwertbarkeit einer sogenannten verdeckten Videoüberwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber zu entscheiden.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, in erheblichem Umfange bestohlen worden zu sein. Der Arbeitgeber betreibt einen Getränkemarkt und schon in der ersten Jahreshälfte stellte er fest, dass eine Differenz ...