In einem kürzlich geführten Verfahren vor dem Landgericht Leipzig wurde nochmals klargestellt, dass auch das Fotografieren eines Fotos und die anschließende Veröffentlichung des Vervielfältigungsstückes im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Der Hintergrund des Rechtsstreits war, dass ein Fotograf im Auftrag einer Zeitung eine Fotografie anfertigte, die im Anschluss zusammen mit ...