Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung vom 24.03.2015 seine Rechtsprechung fortgeführt, dass auch erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die mit ihren Eltern zusammenleben, den vollen Regelbedarf nach dem SGB XII erhalten (Regelbedarfsstufe 1 entspricht 100 % Grundsicherung, Regelbedarfsstufe 3 entspricht 80 %).
Die Landkreise und Städte gewähren bislang lediglich 80 % ...