Ab 01.01.2014 tritt das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Kraft. Es wird einige Neuerungen geben, auf die wir kurz eingehen wollen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
a) Reform der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
Zukünftig müssen beim Einkommen auch sogenannte Mehrbedarfe, beispielsweise von ...