Klar ist, dass auf der Internetversteigerungsplattform eBay Kaufverträge zustande kommen, auch wenn deren Bedingung dem Verkäufer nicht belieben. Gemeint sind vor allem der Kaufpreis und die Person des Käufers.
Hintergrund ist die Bindung des Verkäufers an sein Verkaufsangebot, das er mit dem Einstellen des Artikels abgibt, § 145 BGB. Die Annahmeerklärung, das Höchstgebot mit der Höhe des ...