Immer wieder müssen wir in unserer Praxis feststellen, dass von den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte die Anträge auf Beratungshilfe zur Überprüfung, insbesondere von Hartz-IV-Bescheiden, abgelehnt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass man selbst Widerspruch erheben könnte, sich beim Jobcenter hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Bescheide beraten lassen könnte oder andere kostenfreie ...