Berufsgruppen, die die Möglichkeit haben einem berufsständischen Versorgungswerk beizutreten (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten u. a.), können sich von der Versicherungspflicht zur allgemeinen Rentenversicherung befreien lassen. Da die Leistungen der Versorgungswerke regelmäßig wesentlich besser sind, als die zu erwartenden aus der Rentenversicherung wird diese Befreiung auch regelmäßig beantragt.
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