Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat schon früher entschieden, dass Manipulationen im Rahmen der Zeiterfassung eine fristlose Kündigung rechtfertigen können (BAG v. 24.11.2005, Az.: 2 AZR 39/05).
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz musste sich jüngst wieder mit einer solchen Problematik auseinandersetzen (Urteil v. 11.05.2012, Az.: 9 Sa 676/11).
Eine Mitarbeiterin einer Justizbehörde war ...