Das Gesetz bietet grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Erbausschlagung wegen Irrtums z. B. über die Werthaltigkeit eines Nachlasses anzufechten, um auf diesem Weg wieder Erbe zu werden (§§ 119 Abs. 2, 1954, 1955, 1945 BGB).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Jahre 2008 den Fall zu entscheiden, in dem sich ein Erbe letztendlich anhand von Mutmaßungen dazu ...