Eltern, die getrennt leben, haben nicht automatisch einen Anspruch auf eine gerichtliche Regelung des Umgangs mit ihrem Kind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in zwei aktuellen Beschlüssen klargestellt (BVerfG, Beschlüsse v. 28.08.2025, Az.: 1 BvR 316/24 und 1 BvR 810/25). Zwar sind die Familiengerichte grundsätzlich gehalten, bei einem entsprechenden Antrag den Umgang zu regeln oder bei ...