Grundsätzlich ist es so, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Kindesunterhalt an den betreuenden Elternteil zu zahlen hat. Ist der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig, besteht in der Regel ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Inzwischen sind wir in vielen Fällen weit von dem bisherigen Residenzmodell entfernt, wonach ein Elternteil Umgang jedes zweite Wochenende ...