Bemerkenswertes spielt sich zurzeit im ehemaligen Landkreis Weißeritzkreis ab. Dort werden die Autohändler von der örtlichen Polizei darüber belehrt, dass sie Probefahrten durch Kunden mit den dafür ausgegebenen roten Kennzeichen nur noch dann ermöglichen dürfen, wenn sie selbst (die Händler) auf dem Beifahrersitz sitzen. Der Frage, ob es auch genügt, wenn ein Mitarbeiter des Autohauses anstelle ...