Nicht selten kommen Verkehrsunfälle dadurch zustande, dass der auf der Vorfahrtstraße fahrende, und damit vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer (A) – irrtümlich – blinkt, weshalb der auf der untergeordneten Straße wartende, vorfahrtspflichtige Fahrzeugführer (B) in der Annahme, der A werde abbiegen, anfährt. Entschließt sich der A nun doch, seine Fahrt geradeaus fortzusetzen, kommt es oftmals zum ...