Die Landeshauptstadt Dresden wurde durch das Landgericht Dresden mit Urteil vom 11.05.2012 (Az.: 1 O 463/1) verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld zu zahlen. Mit der Entscheidung hat das Landgericht endlich mit der langjährigen Praxis der Gerichte gebrochen, Geschädigten die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz zu verweigern.
Bei dem Kläger handelte es sich um einen Touristen, der in ...