Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder mit dem neuen Partner eines Elternteils zusammenleben, sind eher die Regel als die Ausnahme. Dies erst recht, nachdem der Gesetzgeber seit dem 01.07.2006 alle Jugendlichen unter 25 Jahren zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern/ eines Elternteils zählt.
Der Gesetzgeber hatte verschärfend dann auch noch zum 01.08.2006 angeordnet, dass das Einkommen des ...