Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er stattdessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird; die also im Abrechnungszeitraum von seinem Konto „abfließen“.
Der Entscheidung (Az.: VIII ZR 29/07 vom ...