Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.09.2017 (Az.: B 11 AL 25/16 R) nunmehr Rechtsklarheit dahingehend geschaffen, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit entgegen der ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nehmen, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragen, wenn sie – bedingt durch eine Gesetzesänderung – zu einem späteren ...