Gar nicht so selten kommt es vor, dass der Betroffene eines Bußgeldverfahrens an der Gerichtsverhandlung, in der über seinen Einspruch gegen den vorausgegangenen Bußgeldbescheid entschieden werden soll, aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen kann. Was ist dann zu tun? Kommt man ohne Entschuldigung nicht zum Termin, wird das Gericht, ohne sich mit der Sache überhaupt näher zu befassen, den ...