Unabhängig vom Gesundheitszustand eines Baumes kommt es gerade bei sogenannten Weichhölzern, zu denen die häufig in Alleen vorkommenden Pappeln zählen, zu natürlichen Astbrüchen. Wird durch einen herabstürzenden Ast ein vorbeifahrendes bzw. abgeparktes Fahrzeug beschädigt, stellt sich die Frage, ob ein Dritter für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.
Bei Straßenbäumen bzw. Bäumen ...