Mit Arbeitszeitbetrug ist nicht zu spaßen. Schon ein einziger Verstoß kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Einem Arbeitnehmer, der sich bei der Zeiterfassung für Pausen nicht an- und abmeldet, kann dafür fristlos gekündigt werden.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 16 Sa 1299/13) hat eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers bestätigt. Der verheiratete 46 Jahre alte Kläger, Vater ...